Die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 schreibt vor, dass alle Neureifen für Pkw und Leicht-Lkw, die ab dem 1. Juli 2012 hergestellt und ab November 2012 in der EU vertrieben werden, im Verkaufsraum mit einem Aufkleber oder der Information in unmittelbarer Nähe des Reifens versehen sein müssen.
Für Neureifen im Nutzfahrzeugbereich* (Lkw und Busse) ist kein Aufkleber vorgesehen. Als Ersatz müssen dem Kunden technische Unterlagen in der Verkaufsstelle und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus müssen die Informationen auf oder zusammen mit der Rechnung bereitgestellt werden.
* Runderneuerte Reifen sind von der Reifenkennzeichnungspflicht nicht betroffen.
= durch EU-Reifenkennzeichnung berücksichtigt